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BP14: Spotmarktpreis und EEG-Mitgliedschaft kombinieren

EEG-Strom zum Fixpreis, Reststrom zum Börsenpreis: wie beides zusammenspielt und worauf Sie achten sollten.

Verbrauch aufgeteilt in EEG-Strom und Reststrom zum Börsenpreis

Ein dynamischer Stromtarif und die Mitgliedschaft in einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft schließen sich nicht aus. Wer versteht, wie beides zusammenspielt, kann doppelt profitieren.

Wie greifen EEG und dynamischer Tarif ineinander?

Der Netzbetreiber misst Ihren Verbrauch jede Viertelstunde. Zuerst wird Ihnen der Strom aus der EEG zugeteilt – zum Preis, den die EEG festlegt. Nur der verbleibende Reststrom kommt von Ihrem Lieferanten und wird mit dem jeweiligen Spotpreis dieser Viertelstunde verrechnet.

TageszeitEEG-StromSpotpreis ReststromTipp
Mittag (viel PV)viel verfügbaroft niedrigVerbrauch hierher verschieben
Abend / Nachtkaum verfügbaroft hochSpeicher nutzen, Verbrauch reduzieren

Was heißt das für Sie?

  • Als Verbraucher: Mittags deckt die EEG oft einen großen Teil Ihres Bedarfs. Der Vorteil des dynamischen Tarifs liegt dann vor allem in den Stunden, in denen die EEG wenig liefert.
  • Als Einspeiser: Die EEG zahlt meist einen festen Einspeisetarif. Das kann gerade zur Mittagszeit attraktiver sein als ein Börsenpreis, der dann sehr niedrig ist.
  • Mit EMS: Ein Energiemanagementsystem kann beides berücksichtigen – EEG-Verfügbarkeit und Börsenpreis – und Geräte entsprechend steuern.

Wichtig:

  • Lieferanten dürfen EEG-Mitglieder nicht benachteiligen (§ 72 ElWG), etwa durch Mindestabnahmemengen. Nachvollziehbare Mehrkosten dürfen sie aber weitergeben.
  • Der EEG-Preis ist meist fix. In Stunden mit sehr niedrigen Börsenpreisen kann EEG-Strom daher teurer sein als Börsenstrom – fragen Sie in Ihrer EEG nach, wie Preise festgelegt werden.
  • Fragen Sie vor dem Wechsel bei Ihrem Lieferanten nach, ob der dynamische Tarif mit der EEG-Mitgliedschaft kombinierbar ist.

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