BP10: Peer-to-Peer – Strom direkt an Nachbarn weitergeben
Wer PV-Überschuss hat, kann ihn per Vertrag direkt an andere verkaufen oder verschenken – ganz ohne Verein oder Genossenschaft.

Wer mit seiner PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als er selbst verbraucht, kann den Überschuss seit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) direkt an andere weitergeben – per Vertrag, ganz ohne Verein oder Genossenschaft.
Was ist eine Peer-to-Peer-Gemeinschaft?
Bei Peer-to-Peer (P2P) verkauft oder verschenkt eine Person ihren selbst erzeugten Ökostrom direkt an eine andere – zum Beispiel an die Nachbarin, an den Betrieb im Ort oder an Familienmitglieder. Der Strom fließt dabei ganz normal über das öffentliche Netz. Der Netzbetreiber misst über die Smart Meter jede Viertelstunde, wie viel eingespeist und verbraucht wird, und rechnet den vereinbarten Anteil zu.
Es gibt drei Varianten: 1:1 (eine Person liefert an eine), 1:n (eine Person liefert an mehrere) und n:n (mehrere Erzeuger und mehrere Abnehmer). Den Preis legen die Beteiligten selbst fest – auch 0 Cent sind möglich. Der normale Stromliefervertrag bleibt bestehen und deckt alles ab, was über P2P nicht geliefert wird.
P2P oder Energiegemeinschaft?
| Peer-to-Peer | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | |
|---|---|---|
| Organisation | Vertrag, kein Rechtsträger | Verein, Genossenschaft o. Ä. |
| Gewinn | erlaubt | nicht Hauptzweck |
| Ersparnis | reduzierte Netzentgelte im Nahebereich | zusätzlich entfallen Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag |
| Geeignet für | wenige Beteiligte, die sich kennen | viele Mitglieder, Gemeinschaftsgedanke |
Für das Reallabor Waldviertel ist P2P spannend, weil es eine einfache Möglichkeit bietet, PV-Überschüsse im Ort zu nutzen – etwa für das Laden eines E-Autos beim Nachbarn.
Wichtig:
- Voraussetzung ist ein Smart Meter mit Viertelstundenwerten (kommunikativ, „Opt-in“).
- Die vergünstigten Netzentgelte im Nahebereich werden erst ab 1. Jänner 2027 verrechnet.
- Bis voraussichtlich April 2027 müssen alle Zählpunkte beim selben Netzbetreiber sein.
Download
- Musterverträge Peer-to-Peer (1:1/1:n und n:n) im Downloadbereich der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
- Informationen der eNu zur Bürgerenergie in Niederösterreich